allgemeine geschäftsbedingungen der wquadrat medien gmbh
die wquadrat medien gmbh erbringt ihre leistungen ausschießlich auf der grundlage dieser allgemeinen geschäftsbedingungen (agb). dies gilt bei längerfristigen geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen leistungen. anderslautende geschäftsbedingungen des kunden haben ausdrücklich keine wirksamkeit.
darüber hinausgehende änderungen der geschäftsbedingungen/des vertrages, zusicherungen
und/oder nebenabreden bedürfen zu ihrer wirksamkeit der schriftlichen bestätigung durch die wquadrat medien gmbh.
§ 2 gültigkeit von angeboten
die angebote der wquadrat medien gmbh sind grundsätzlich freibleibend. eine bindungswirkung an ein angebot kann im einzelfall mit dem kunden vereinbart werden.
§ 3 liefertermine
zwischen der wquadrat medien gmbh und dem kunden vereinbarte liefertermine sind für die wquadrat medien gmbh nur bindend, wenn der kunde seinen notwendigen mitwirkungsver-pflichtungen bei der erstellung des vertraglich vereinbarten produktes ebenfalls fristgerecht genüge tut. verletzt der kunde seine mitwirkungsverpflichtung schuldhaft, entfaltet der vereinbarte liefertermin keine bindungswirkung.
ist ein liefertermin nicht vereinbart, so wird die vertraglich vereinbarte leistung der wquadrat medien gmbh, vorbehaltlich der erfüllung einer mitwirkungsverpflichtung des kunden, zu den branchenüblichen zeiten fällig.
§ 4 mitwirkungspflicht des kunden
grundsätzlich kann die wquadrat medien gmbh ihren vertraglichen verpflichtungen nur nachkommen, wenn der kunde die wquadrat medien gmbh mit allen zur erbringung der vertraglichen leistung notwendigen informationen ausstattet.
wurde zwischen den vertragsparteien ein liefertermin vereinbart, so ist der kunde verpflichtet, der wquadrat medien gmbh die notwendigen informationen so rechtzeitig und in geeigneter form mitzuteilen, daß die wquadrat medien gmbh in die lage versetzt ist, den vereinbarten liefertermin einzuhalten.
wurde zwischen den vertragsparteien kein liefertermin vereinbart, so ist der kunde verpflichtet innerhalb einer frist von drei monaten, beginnend mit der erteilung des auftrages an die wquadrat medien gmbh alle notwendigen informationen zur leistungserbringung zu erteilen.
kommt der kunde seiner mitwirkungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so entfaltet ein vereinbarter liefertermin keine bindungswirkung. die fälligkeit der von der wquadrat medien gmbh zu erbringenden leistung tritt nach angemessener branchenüblicher zeit ein. im übrigen ist die wquadrat medien gmbh berechtigt, bei nachweis entsprechenden notwendigen mehraufwandes, diesen abweichend von den vertraglichen vereinbarungen in rechnung zu stellen.
§ 5 preise und zahlungsmodalitäten
auf preise ist die jeweils gültige mehrwertsteuer zu berechnen, soweit diese nicht bereits in dem angebot oder dem vertrag ausgewiesen ist.
die in kostenvoranschlägen genannten preise gelten nur für die darin aufgeführten leistungen und sind nur annähernd verbindlich. ein kostenvoranschlag gilt nur dann als unterbreitet, wenn er in schriftlicher form erfolgt.
grundsätzlich sind die in einem vertrag genannten preise nach erbringung der vertraglich vereinbarten leistung durch die wquadrat medien gmbh sofort fällig.
die wquadrat medien gmbh ist berechtigt, bei bestimmten leistungen vorschußzahlungen in zu vereinbarender höhe, bereits bei auftragsvergabe und/oder während der erbringung der vertraglich vereinbarten leistungen zu verlangen.
rechnungen der wquadrat medien gmbh sind ohne abzug von skonti zu zahlen. längerfristige zahlungsziele sind ausdrücklich im hauptvertrag zwischen den vertragsparteien zu vereinbaren und festzuhalten. gleiches gilt für etwaige rabatte.
§ 6 gewährleistung
bei der erbringung ihrer vertraglichen leistungsverpflichtung ist die wquadrat medien gmbh
stets bemüht, dem kunden qualitativ hochwertige leistungen und produkte zur verfügung zu stellen. sollte es wider erwarten zu fehlern kommen, so ist der kunde verpflichtet, diese fehler unverzüglich spätestens innerhalb von 8 werktagen nach kenntnis schriftlich der wquadrat medien gmbh mitzuteilen. die wquadrat medien gmbh verpflichtet, sich diese fehler kostenlos zu beseitigen.
> diese beseitigungsverpflichtung besteht ausdrücklich nicht, wenn die fehler auf unsachgemäße nutzung des produktes, auf veränderungen des quellcodes durch den kunden sowie – im falle von online-applikationen – auf veränderungen an der serverumgebung zurückzuführen sind.
leistungseinschränkungen (generell oder teilweise), die nicht in der verantwortlichkeit der wquadrat medien gmbh liegen (z.b. leistungsausfall bei der telekom, streik/ insolvenz beim provider etc.) fallen nicht in den gewährleistungsbereich der wquadrat medien gmbh (höhere gewalt).
§ 7 haftung
die wquadrat medien gmbh haftet ausdrücklich nicht für datenverluste des kunden, es sei denn, daß ein verlust durch regelmäßige sicherung der daten hätte vermieden werden können.
eine haftung der wquadrat medien gmbh wird ferner ausgeschlossen bei schäden, die durch fehlleistungen der durch wquadrat medien gmbh erstellten webseiten entstanden sind und die durch regelmäßige, unmittelbare überprüfung durch den kunden hätten vermieden werden können.
§ 8 technische rahmenbedingungen
alle digitalen medien – insbesondere das internet – unterliegen ständigen technischen weiter-entwicklungen. da diese entwicklungen häufig uneinheitlich sind und dadurch einen hohen grad an inkompatibilität erzeugen, kann die wquadrat medien gmbh eine hundertprozentigeeinheitliche anzeige eines vertragsgemäß produzierten internetauftrittes auf allen systemen zum betrachten von webseiten nicht garantieren.
der vertragsgemäß produzierte auftritt wird für alle gängigen browser optimiert. die versionen der browsersysteme sind im folgenden genannt:
internet explorer 8, firefox 3.6, opera 10, safari 4
die wquadrat medien gmbh kann nicht garantieren, daß die vertragsgemäß gelieferten seiten auf anderen internet-browsern bzw. anderen programmversionen der vorgenannten browser korrekt dargestellt werden.
serverbasierte anwendungen werden von der wquadrat medien gmbh für die php version 5 entwickelt. sollte die anwendung eine datenbank erfordern, gehen wir von mysql in der version 5 aus. die wquadrat medien gmbh setzt deshalb voraus, daß die programmiersprache und datenbanksoftware auf dem webserver des kunden installiert ist. auf wunsch des kunden setzt sich die wquadrat medien gmbh auch mit dessen provider in verbindung, um eine korrekte installation zu überprüfen.
sollten nach erbringung der vertraglich vereinbarten leistung durch die wquadrat medien gmbh veränderungen an der serverumgebung durch den provider des kunden vorgenommen werden, die ein versagen der gelieferten anwendung zur folge haben, lehnt die wquadrat medien gmbh jegliche haftung ab, ist aber bereit, gegen gesonderte berechnung eine anpassung vorzunehmen.
von der wquadrat medien gmbh verpflichtungsgemäß entwickelte anwendungen können von fall zu fall browsererweiterungen zur korrekten darstellung der webseiten (z.b. flash-player) nutzen. die wquadrat medien gmbh orientiert sich bei der entwicklung von bestandteilen der website, die derartige erweiterungen nutzen, stets an deren aktuellen version. dabei ist es nicht auszuschließen, daß es bei zukünftigen oder älteren versionen derartige erweiterungen zu einer falschen oder gar keiner darstellung der durch die browsererweiterung anzuzeigenden seitenbestandteile kommt.
auch hierfür übernimmt die wquadrat medien gmbh ausdrücklich keinerlei haftung, ist jedoch gegen gesonderte berechnung, soweit möglich, zur anpassung bereit.
§ 9 nutzungsrechte
die wquadrat medien gmbh räumt dem kunden für übermittelte grafiken und programme ein nutzungsrecht ein, daß auf das projekt beschränkt ist, für welches die wquadrat medien gmbh die grafiken und programme erstellt hat.
das recht am quellcode der programme verbleibt ausdrücklich bei der wquadrat medien gmbh. der kunde ist ausdrücklich nicht berechtigt, den quellcode zu kopieren (es gelten im übrigen die bestimmungen zur gewährleistung).
vertragsgemäß ist die wquadrat medien gmbh verpflichtet den kunden zu beraten, konzepte zu erstellen, homepages zu gestalten, nach absprache zu pflegen und zu aktualisieren und auf den server aufzuschalten.
dem kunden steht ein einfaches nutzungsrecht für dynamische datenbanksysteme (z.b. die online-shops, newsdatenbanken etc. aus der dtp-produktreihe), sowie für individuell erstellte datenbankprogrammierungen zu. einen anspruch auf die jeweiligen quelltexte hat der kunde ausdrücklich nicht. der genaue umfang der leistungen und der damit einhergehenden einfachen nutzungsrechte ergibt sich aus dem individuell erstellten angebot. ein internet-zugang des kunden wird vorausgesetzt. die rechtliche beratung, insbesondere in hinblick auf das fernabsatzgesetz (z.b. bei bereitstellung eines shop-systems), gehört nicht zum leistungsumfang der wquadrat medien gmbh. dem kunden wird angeraten, sich diesbezüglich durch einen rechtsanwalt beraten zu lassen.
§ 10 verjährung
sach- und rechtsmängelansprüche des kunden verjähren, wenn die leistung für den gewerbebetrieb des kunden erfolgt innerhalb von 12 monaten seit ablieferung, wenn sie für den kunden privat erfolgt innerhalb von zwei jahren seit ablieferung.
dies gilt nicht, soweit das gesetz längere fristen zwingend vorschreibt, insbesondere gemäß §§ 438 abs. 1 nr. 2 b, 438 abs. 1 nr. 3, 479 und 634 a abs. 1 nr. 2. bgb. zunächst ist der wquadrat medien gmbh gelegenheit zur nachbesserung oder ersatzlieferung zu geben (wahlrecht beim kunden).
wenn die nacherfüllung fehlschlägt, kann der kunde vom vertrag zurücktreten, den kaufpreis mindern, oder schadenersatz unter den nachstehenden voraussetzungen verlangen:
der schadenersatzanspruch wird grundsätzlich völlig ausgeschlossen;
ausnahmen:
- vorsatz und grobe fahrlässigkeit der wquadrat medien gmbh
- bei haftung nach dem produkthaftungsgesetz
- bei haftung für personenschäden gemäß § 309 nr. 7 a
- bei haftung wegen verletzung wesentlicher vertragspflichten
- bei arglistigem verschweigen eines mangels
- bei verschulden unabhängiger haftung aus der übernahme einer garantie oder eines beschaffungsrisikos.
§ 11 gerichtsstand/erfüllungsort
erfüllungsort für alle verpflichtungen aus diesem vertrag ist kiel.
ausschließlicher gerichtsstand für alle ansprüche sowie streitigkeiten aus dem vertrag und/oder seiner beendigung ist kiel.
es findet deutsches recht in der jeweils gültigen fassung anwendung.
§ 12 salvatorische klausel
sollten einzelne bestimmungen der vorstehenden agb unwirksam sein oder unwirksam werden, verpflichten sich die vertragsparteien, die unwirksame regelung durch eine rechtlich wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

